Wir beraten NGOs, Stiftungen, Vereine und die Privatwirtschaft bei allen rechtlichen und regulatorischen Fragen im Kontext der Entwicklungszusammenarbeit. Was uns als Kanzlei von anderen unterscheidet, ist unser krisenerprobter und multidisziplinärer Arbeitsansatz in Verbindung mit langjähriger Erfahrung in der Projektkonzeption und Projektumsetzung von Vorhaben mit, die mit öffentlichen Mitteln gefördert werden.
Unser Team hat in personal- und budgetverantwortlichen Positionen der Finanzierung, Steuerung und Implementierung gearbeitet. Wir haben Entwicklungsprojekte geplant und umgesetzt mit Budget- und Personalverantwortung in Organisationen, wie GIZ, KfW, DLR-Projektträger, UN, EU und verschiedenen NGOs, teils in Krisenregionen und Krisenkontexten. Wir haben Erfahrung darin, Strukturen resistenter zu gestalten, Notfallpläne zu entwickeln, Risikoanalysen zu erstellen und darauf basierend Ihre genau abgestimmte Risikomitigation zu definieren. Wir schauen zurück auf erfolgreiches Krisen- und Notfallmanagement und können Ihnen daher mehr als nur einen theoretischen BCM (Plan zur betrieblichen Kontinuität) erstellen. Durch unsere Beratung verstehen Sie nicht nur Ihre ggf gesteigerten Sorgfaltspflichten als Arbeitgeber, Sie können zusammen mit Ihren Mitarbeitenden bestimmen, wie genau Sie gegen welche Risiken abgesichert sein wollen.
Wir beraten holistisch: von der Leitungsebene zur obligatorischen Risikosteuerung bis hin zu der ganzen Belegschaft zum Aufbau von CISM (Critical Incident Stress Management) und Peer-Support- Strukturen für eine bessere Stressresilienz der ganzen Organisation.
Unser Wissen kombiniert mit internationaler Erfahrung in der Praxis macht uns zu Ihrem Ansprechpartner rund um alle Fragen im Kontext der Entwicklungszusammenarbeit.