KANZLEI

Kambeck & Partner - Partnerschaftsgesellschaft in Berlin & Frankfurt/Main - Ihr Zugang zum Recht: 030 30307030

Kambeck & Partner
Rechtskanzlei 

Partnerschaftsgesellschaft mbB

Wir sind eine Rechtskanzlei und Partnerschaftsgesellschaft (Part mbB) mit Sitz in Berlin und einem weiteren Büro in Frankfurt am Main.

Sie bekommen bei uns mehr als Recht: wir arbeiten multidisziplinär und unser Ziel ist die Synchronisation von Recht, Risikomanagement, ITK-Systemik und geplanter Kommunikation.

Unser Kern-Team aus 5 Partner:innen und Berater:innen erweitern wir projektbezogen aus unserem Netzwerk von Expert:innen aus den Bereichen Recht, Compliance und Organisationsberatung. Wir ergänzen Ihre Kapazitäten wann, wie und mit wem Sie es brauchen.

Sprechen Sie uns an und wir stellen das richtige Team für Sie zusammen.

Wir arbeiten überwiegend im Zivilrecht und dem öffentlichen Recht. Enge Kooperationen haben wir mit zwei renommierten Strafrechtskanzleien in Deutschland, sowie mehreren Kanzleien in USA und Ländern der arabischen Halbinsel.

Wir vertreten Ihre Interessen gegenüber anderen Parteien, Behörden und vor Gericht. Unsere Arbeitsschwerpunkte liegen in folgenden Rechtsgebieten:

Handels- und Vertragsrecht

Gut vorbereitet sind Sie resilient gegen Stress und Krisen. Dabei helfen Ihnen klare Verträge. Sie können sie in allen Stadien Ihres Vorhabens immer wieder in die Hand nehmen, nicht nur zur Klärung gegenseitiger Ansprüche. Verträge können wertvolle Erklärungen oder Vorkehrungen für Risiken enthalten, was besonders bei komplexen, internationalen und grenzübergreifenden Verträgen Klarheit schafft.

Wir haben unsere Erfahrung in der juristischen Arbeit mit unterschiedlichen Rechtssystemen im internationalen Projektmanagement gemacht. Für Sie finden wir Wege, wie sie mit einem gut formulierten und interessengerechten Vertrag Ihre Ansprüche durchsetzen und zugleich Ihre Risiken reduzieren.

Vereinbarungen zur Konfliktkommunikation, wie die vertragliche Vereinbarung zu Schiedsrecht, Schlichtung und Mediation regelt Ihre Kommunikation bei einem Dissens bereits bevor es zu einem Konflikt kommt. Verträge sind längst nicht mehr alleine auf Papier – lassen Sie uns gemeinsam die für Ihr Vorhaben zugeschnittene digitale Lösung finden.

Das Recht der Entwicklungszusammenarbeit gibt es nicht als eigenes Rechtsgebiet. Die rechtliche Beratung in diesem Bereich setzt sich zusammen aus einer Vielzahl unterschiedlicher Rechtsbereiche. Dies umfasst

  • zivilrechtliche Fragen (Absicherung der Rechtsgeschäfte, Schadenshaftung, Vertragsrecht, Arbeitsrecht, uvm.)
  • Strafrecht (Haftungsfragen und Sonderregelungen zur Immunität der mitarbeitenden internationalen Fachleute in Dienstausübung) und
  • öffentliches Recht (Zuwendungsrecht, völkerrechtliche Absicherung durch bilaterale Vereinbarungen).

Oftmals ist auch die Frage nach dem anwendbaren Recht relevant, wenn verschiedene Rechtssysteme aus unterschiedlichen Ländern zur Anwendung kommen können und die jeweiligen Normen sich zum Teil widersprechen. Hier gilt es vorzubeugen durch klare vertragliche Vereinbarungen zur Konfliktregelung und eine sorgfältige und umfassende Risikoabschätzung vorzunehmen, wenn die Verträge zum Beispiel keine Schiedsklauseln enthalten.

Mehr Informationen zu unserem Angebot der Rechtsberatung in der Entwicklungszusammenarbeit erhalten Sie hier.

Wir bieten mehr als klassisches Kunstrecht. Nach klassischem Verständnis umfasst das Kunstrecht eine Vielzahl von Themen, wie Urheber- und Bildrechte, die zivilrechtliche Beratung bei Ansprüchen oder Eigentumswechsel, die Organisation internationaler Leihgaben, den Kulturgüterschutz und die Prüfung von Echtheits- und Restitutionsansprüchen.

Über diese klassischen Kunstrechtsthemen hinaus bieten wir Ihnen Legal Project Management an und begleiten Ihr Vorhaben von der Entstehung bis zum Abschluss. So können Sie Ihre Projekte besser planen und Ihre Ansprüche durchsetzen. Sie haben Ihre wirtschaftlichen und rechtlichen Risiken und Möglichkeiten immer im Blick.

Mehr Informationen zu unserem Angebot im Kunstrecht erhalten Sie hier.

Anspruchsmanagement

Wir helfen Ihnen Ihre Ansprüche zu definieren, zu verhandeln und durchzusetzen oder gegen Sie gerichtete Ansprüche abzuwehren – auch in internationalen Kontexten.Wir beraten Sie auch zur (interim) Sicherung Ihrer Ansprüche in internationalen Rechtsgeschäften.

Arbeitsrecht & Prozessoptimierung

Neben der Beratung zu deutschem und internationalem Arbeitsrecht beraten wir Sie bei Fragen zu arbeitsrechtlichen Sorgfaltspflichten und bieten Ihnen unsere jahrelange internationale Erfahrung in Konzeption, Schulung und Betrieb von Peer-Support-Strukturen innerhalb von einzelnen Gruppen und ganzen Organisationen. Wir beraten unsere Mandanten auch zur Prozessoptimierung und Verbesserung der innerbetrieblichen Abläufe, sowie zur Sicherstellung der betrieblichen Kontinuität. In dem Bereich „business continuity management“, (BCM), bieten wir als zertifizierte Auditoren Prüfungen und Beratung an.