PROZESS MANAGEMENT

Risiko- und Prozessmanagement

Egal, wie groß Ihre Organisation oder Ihr Unternehmen ist: Es spart Zeit und Kosten, wenn Sie Ihre Prozesse und Risiken kennen, vorbereitet sind und im Falle des Eintritts die betriebliche Kontinuität sicherstellen können.
Selbst, wenn Sie einmal einem Stresstest ausgeliefert sind – wir beraten sie zu Ihren Möglichkeiten, Vorbereitungen und Lösungen.

Unser Angebot
• Reputationsmanagement, Berichtswesen
• Gutachten zu Compliance-Fragen
• IT Compliance
• krisenresistentes Management- und Kommunikationssystem
• BCM-Audit
• Peer Support Systeme

Compliance und betriebliche Kontinuität, BCM

Wir beantworten Ihre Compliance-Fragen. Gemeinsam mit Ihnen planen wir Ihre „betriebliche Kontinuität“.

Kurz, wir sichern nach Industriestandart ISO 22301 die Weiterführung Ihrer Geschäfte auch in unruhigen Zeiten. Business Continuity Management (BCM) ist international bereits eine etablierte Serviceleistung. Wir bringen sie als zertifizierte BCM Auditoren nach dem British Standarts Institutions BSI in unsere Rechtsberatung ein.

Im Compliancekontext zeichnet uns insbesondere unsere Expertise in der internationalen Implementierung komplexer Entwicklungsvorhaben aus.

Für Ihr Vorhaben erstellen wir ein maßgefertigtes und krisenresistentes Management- und Kommunikationssystem. Wenn sich die Ereignisse überschlagen helfen wir Ihnen aufzuräumen. Durch gezielte Risikoanalysen können Sie Ihre Prioritäten setzen und wirtschaftlich mit Ihren Ressourcen arbeiten.

IT Compliance

Als „IT-Compliance“ wird die Einhaltung der rechtlichen Anforderungen verstanden, die den Einsatz von Informationstechnologie betreffen. IT-Sicherheit, Versicherung von IT-Risiken, Datenschutz und Outsourcing zählen dabei unter anderem zu den Compliance-Anforderungen. Eine Vielzahl gesetzlicher und nicht gesetzlicher Normen sind zu beachten, beispielsweise Datenschutz (DSGVO, TKG, TMG) und die Grundsätze zur Buchführung und Steuerprüfung (GoBS, GDPdU). Die Unternehmensleitung haftet in vielen Fällen persönlich für die Einhaltung der IT Compliance.
Wir beraten Sie zu Ihren Verpflichtungen und ermöglichen Ihnen eine klar abgesteckte Haftung.

Peer Support / Mental Health Psychosocial Support (MHPSS)

Besonders in Krisenzeiten wird sichtbar, wie sehr sich gerade die mentale Gesundheit auf Mitarbeiter:innen auswirkt. Kluge Organisationen schaffen Frühwarnsysteme und Erste-Hilfe-Angebote für die physische und psychische Gesundheit. Ein Risiko, dass nicht zu unterschätzen ist. Besonders wichtig ist hier neben der Risikoeinschätzung auch die arbeitsrechtliche Absicherung.

Der Begriff „Psychische Gesundheit und psychosoziale Unterstützung“ (englisch: Mental Health and Psychosocial Support, MHPSS) beschreibt alle Maßnahmen, die zum Ziel die Bewahrung und Verbesserung der seelischen Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden haben. Sozialen Aspekte, wie Konflikte oder psychische Probleme werden dabei beleuchtet und in Bezug zueinander gesetzt. So erhalten wir ein Bild der sozialen Umgebung, das weder den Einzelnen besonders hervorhebt, noch die organisationalen Zusammenhänge vernachlässigt. Insbesondere in Teams, die unter hohem Druck und in stressreichen, teils gefahrvollen Situationen zusammenarbeiten, sind MHPSS-Methoden bewährte Hilfen. Hilfen für einen respektvollen Umgang miteinander, mit der Organisation und dem Umfeld.

Unser Team schöpft aus vielen Jahren Erfahrung mit der Konzeption, Schulung und der Umsetzung solcher MHPSS-Unterstützungsstrukturen. Ihre Mitarbeiter:innen können mit uns Stresssymptome erkennen und bewältigen lernen. So reagieren sie in Krisensituationen angemessen und mit geringerem Risiko für sich selbst und die Organisation. Im internationalen Personalmanagement gehört es zur Sorgfaltspflicht des Arbeitgebers, die Kolleginnen und Kollegen mit diesen Fähigkeiten auszustatten. Zudem zahlt es sich langfristig aus, wenn sich Ihre Mitarbeiter:innen im Unternehmen respektiert fühlen.
So wird die gesamte Organisation resilienter und stressresistent – nicht nur in Krisengebieten.

Lieferkettensorgfalts-
pflichtgesetz

Sowohl auf nationaler deutscher Ebene, als auch EU-weit werden Unternehmen und Organisationen zur Nachhaltigkeit verpflichtet.

Seit 2023 sind unter Sanktionsandrohung nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG) Unternehmen mit über 3000 und ab 2024 alle mit über 1000 Beschäftigten Personen verpflichtet, menschenrechts- und umweltbezogenen Risiken entgegenzuwirken durch geeignete Risikoanalysen (§5LkSG) und ein innerbetriebliches Risikomanagement (§4LkSG). Wir beraten Sie zu Ihren gesetzlichen Sorgfaltspflichten (§3LkSG).

Die Europäische Kommission am 23. Februar 2022 einen Vorschlag für eine Richtlinie zur nachhaltigen Unternehmensführung vorgelegt. Am 14. Dezember 2023 ist eine vorläufige politische Einigung für die Richtlinie zwischen der EU-Ratspräsidentschaft und dem europäischen Parlament erreicht worden. Am 15. März 2024 stimmte die qualifizierte Mehrheit der Mitgliedstaaten der EU dafür.

Die Richtlinie sieht vor, dass Unternehmen des Anwendungsbereichs künftig Risiken in ihrem eigenen Geschäftsbereich sowie mit Blick auf ihre Tochterunternehmen und ihre Geschäftspartner ermitteln, Präventions- und Abhilfemaßnahmen ergreifen und darüber berichten. Unternehmen müssen dabei in angemessener Weise sowohl die vorgelagerte (z. B. Rohstoffabbau, Herstellung) als auch in begrenztem Umfang die nachgelagerte Kette (z. B. Transport zum Endkunden) im Blick haben. Die CSDDD lehnt sich in wichtigen Punkten eng an das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) an. Es orientiert sich ebenfalls eng an den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und enthält klar ausformulierte Sorgfaltspflichten für Unternehmen, um die Menschenrechte und Umweltbelange in den Wertschöpfungsketten zu achten.

Lassen Sie uns gemeinsam ermitteln, was das für Ihr Unternehmen bedeutet, wie Sie diesen neuen Pflichten nachkommen können und aus den erfassten Daten noch einen Vorteil für Ihre betriebswirtschaftliche Steuerung erzielen können.

Whistleblowing

Ihre sichere und effiziente Kommunikation ist unser Ziel. Wir bieten Ihnen unsere technische Erfahrung im Team zusammen mit unserem Rechts- und Prozessverständnis als Ressource. Das Thema Whistleblowing ist inzwischen ein wichtiger gesellschaftlicher Diskurs. Das Gesetz zum Schutz der Menschen, die in Behörden, Organisationen und Unternehmen gegen Ungerechtigkeiten aufstehen ist seit Juni 2023 in Kraft getreten.

Wir freuen uns auf die Anwendung, evaluieren mit Ihnen zusammen die Risiken und Möglichkeiten und beraten Sie zu Ihrem Vorgehen und sicherer Kommunikation.