KANZLEI

Kambeck & Partner - Partnerschaftsgesellschaft in Berlin & Frankfurt/Main - Ihr Zugang zum Recht: 030 30307030

Kambeck & Partner
Rechtskanzlei

Partnerschaftsgesellschaft (Part mbB)

Ihre externe Rechtsabteilung, die Ihre Projekte kennt und begleitet – +49 (0) 30 3030 7030

Ganzheitlich · Praxisnah · Zukunftsorientiert

Wir sind eine Rechtskanzlei und Partnerschaftsgesellschaft (Part mbB) mit Sitz in Berlin und einem weiteren Büro in Frankfurt am Main.

Warum wir mehr als reine Rechtsberatung bieten

Wir sehen das Recht nicht isoliert, sondern als integralen Baustein Ihrer Unternehmensstrategie. Deshalb verbinden wir juristische Expertise mit Risikomanagement, IT‑Systemik und gezielter Kommunikation – alles aus einer Hand. Unser multidisziplinärer Ansatz sorgt dafür, dass jede Entscheidung rechtssicher, technisch machbar und kommunikativ abgestimmt ist.

Unser Team – flexibel, stark, international

Unser Kernteam besteht aus fünf Partner:innen und Berater:innen, die sowohl als Anwält:innen zugelassen sind als auch durch langjährige internationale Projektleitung und Compliance‑Beratung qualifiziert wurden. Für jedes Projekt greifen wir auf ein breites Netzwerk von Expert:innen aus den Bereichen Recht, Compliance, Organisationsberatung, Business‑Continuity‑Management (BCM) und Datenschutz zurück. Durch enge Kooperationen mit zwei führenden Strafrechtskanzleien in Deutschland sowie mit renommierten Kanzleien in den USA und im Nahen Osten können wir Ihnen zudem grenzüberschreitende Expertise aus einer Hand bieten.

Unsere Leistungen – präzise, skalierbar, werteorientiert

Im Zentrum unserer Tätigkeit stehen das Zivil‑ und öffentliche Recht. Wir übernehmen Vertragsgestaltung, Streitbeilegung, Verwaltungsverfahren und vertreten Sie vor Behörden und Gerichten. Darüber hinaus analysieren wir Ihr Risikolandschaft, entwickeln Präventions‑ und Mitigationsstrategien und integrieren IT‑K‑Systeme, um Datenschutz‑Compliance (DSGVO) und technische Due‑Diligence sicherzustellen. Wir unterstützen Sie bei der strategischen internen und externen Kommunikation, inklusive Krisenkommunikation und Stakeholder‑Management, und bauen umfassende Compliance‑Management-Systeme auf, die Schulungen, Audits und die Begleitung von Fördermittel‑ und Public‑Funding‑Projekten umfassen.

Wir sind keine Wirtschaftsprüfer und keine Steuerberater – unser Fokus liegt ausschließlich auf rechtlicher und strategischer Beratung, unterstützt durch fundiertes Fachwissen in Compliance, BCM und Datenschutz.

Ihr Nutzen

Dank unseres flexiblen Modells stellen wir das ideale Team aus internen Partner:innen und externen Spezialist:innen zusammen – genau dann, wenn Sie es benötigen. Durch unser internationales Netzwerk erhalten Sie grenzüberschreitende Expertise, ohne mehrere Dienstleister koordinieren zu müssen. Und weil wir Recht, Risiko, Technologie und Kommunikation parallel statt sequenziell behandeln, profitieren Sie von ganzheitlichen Lösungen, die Ihr Unternehmen rechtssicher, resilient und zukunftsfähig machen.

Unsere Arbeitsschwerpunkte liegen in folgenden Rechtsgebieten:

Handels- und Vertragsrecht, allgemeines Zivilrecht und Anspruchsmanagement

 

Gut vorbereitet – resilient gegenüber Stress und Krisen

 

Klare, präzise Verträge bilden das Fundament Ihrer Resilienz. Sie stehen Ihnen in jeder Phase Ihres Projekts zur Hand – nicht nur zur Durchsetzung gegenseitiger Ansprüche, sondern auch als Leitfaden für Risiken und Chancen. Gerade bei komplexen, internationalen und grenzüberschreitenden Vorhaben schaffen gut strukturierte Vereinbarungen Transparenz und Sicherheit.

Unsere langjährige Praxis im internationalen Projektmanagement hat uns mit den verschiedensten Rechtssystemen vertraut gemacht. Wir erarbeiten für Sie maßgeschneiderte, interessengerechte Verträge, mit denen Sie Ihre Rechte wirksam durchsetzen und gleichzeitig Risiken minimieren.

Durch frühzeitige Regelungen zur Konfliktkommunikation – etwa Schiedsgerichtsbarkeit, Schlichtung oder Mediation – legen Sie den Kommunikationsrahmen bereits vor dem Auftreten eines Streits fest. Verträge leben heute digital; gemeinsam entwickeln wir die passende, technologiegestützte Lösung für Ihr Vorhaben.

Im Rahmen des allgemeinen Zivilrechts prüfen wir Ihre Ansprüche und Forderungen und unterstützen Sie bei deren Durchsetzung.

Recht der Entwicklungszusammenarbeit

 

Grenzenlose Expertise – Recht, das Entwicklungsprojekte sicher vernetzt

Entwicklungszusammenarbeit

Das Recht der Entwicklungszusammenarbeit gibt es nicht als eigenes Rechtsgebiet. Die rechtliche Beratung in diesem Bereich setzt sich zusammen aus einer Vielzahl unterschiedlicher Rechtsbereiche. Dies umfasst

  • zivilrechtliche Fragen (Absicherung der Rechtsgeschäfte, Schadenshaftung, Vertragsrecht, Arbeitsrecht, uvm.)
  • Strafrecht (Haftungsfragen und Sonderregelungen zur Immunität der mitarbeitenden internationalen Fachleute in Dienstausübung) und
  • öffentliches Recht (Zuwendungsrecht, völkerrechtliche Absicherung durch bilaterale Vereinbarungen)
  • Gutachten, Stellungnahmen, Strategiepapiere basierend auf rechtlichen Analysen in den Bereichen des internationalen Menschenrechts (IHRL), des humanitären Völkerrechts (IHL), des internationalen Umweltrechts (IEL), des rechtlich pluralistischen Ansatzes – der „Legal Kite“ (internationales Recht, religiöses Recht, staatliches Recht, Gewohnheitsrecht).

Oftmals ist auch die Frage nach dem anwendbaren Recht relevant, wenn verschiedene Rechtssysteme aus unterschiedlichen Ländern zur Anwendung kommen können und die jeweiligen Normen sich zum Teil widersprechen. Hier gilt es vorzubeugen durch klare vertragliche Vereinbarungen zur Konfliktregelung und eine sorgfältige und umfassende Risikoabschätzung vorzunehmen, wenn die Verträge zum Beispiel keine Schiedsklauseln enthalten.

Mehr Informationen zu unserem Angebot der Rechtsberatung in der Entwicklungszusammenarbeit erhalten Sie hier.

Vereinsrecht, Stiftungsrecht, Organisationsentwicklung & Anspruchsmanagement

Rechtliche und regulatorische Beratung für Vereine, Stiftungen und NGOs

Wir unterstützen gemeinnützige Organisationen – egal ob sie mit Ehrenamtlichen, Angestellten oder einer Mischung aus beiden arbeiten – bei den besonderen Herausforderungen ihrer Struktur. Da sie häufig eigene und öffentliche Mittel einsetzen, müssen sie unterschiedliche Sorgfaltspflichten beachten. Wir helfen Ihnen, diese Pflichten im Blick zu behalten, maßgeschneiderte Projektstrategien zu entwickeln und Ansprüche klar zu definieren, zu verhandeln und durchzusetzen. Gleichzeitig vertreten wir Sie, wenn Gegenansprüche geltend gemacht werden – auch im internationalen Kontext. Darüber hinaus beraten wir zur (interim) Sicherung Ihrer Rechte in grenzüberschreitenden Rechtsgeschäften.

 

BCM als zentrales Arbeitstool

Um die Resilienz Ihrer Organisation weiter zu stärken, empfehlen wir die Geschäftsprozesse der Organisation zu definieren und Risiken für Unterbrechungen zu bestimmen. So können Sie sich Ihrer Risiken bewusst sein und sich gezielt stärken und absichern. Auch die Einführung von Business‑Continuity‑Management (BCM) Plänen und ganzen Ablaufsystemen sind in vielen Fällen ein besonders gut geeignetes Instrument zur Risikosteuerung – wir beraten Sie gern dazu. BCM Systeme ermöglichen es, kritische Prozesse zu identifizieren, Risiken systematisch zu bewerten und handlungsfähige Notfall‑ sowie Wiederherstellungspläne zu etablieren.

Zertifizierungsmöglichkeiten

Eine anerkannte Zertifizierung signalisiert Förderern, Partnern und Aufsichtsbehörden, dass Ihre Organisation robust und vertrauenswürdig ist – ein entscheidender Wettbewerbsvorteil bei der Mittelakquise.

Optimierte Prozesse und ein starkes Compliance‑Management‑System (CMS)
Je effizienter Ihre internen Abläufe gestaltet sind und je solider Ihr CMS ist – das wir für Sie passgenau aufbauen können – desto besser sind Sie für zukünftige Herausforderungen gerüstet. Ein integriertes CMS verknüpft Risikomanagement, Datenschutz, regulatorische Vorgaben und BCM zu einem einheitlichen Kontrollrahmen.

Warum das jetzt besonders wichtig ist
Traditionelle Förder‑ und Zuschussprogramme werden knapper, und Förderinstitutionen verlangen zunehmend Nachweise über Risikobewusstsein, Prozessqualität und Nachhaltigkeit. Organisationen, die bereits ein zertifiziertes BCM und ein robustes CMS besitzen, können leichter alternative Finanzierungsmodelle erschließen – etwa Impact‑Investments, Public‑Private‑Partnerschaften oder innovative Crowdfunding‑Formate.

Kurz gesagt: Durch die Kombination aus fundierter Rechtsberatung, einem professionell implementierten BCM und einem maßgeschneiderten CMS machen Sie Ihre Vereine, Stiftungen und NGOs nicht nur krisenresistenter, sondern positionieren sie auch attraktiv für die sich wandelnden Finanzierungslandschaften der Zukunft.

Kunstrecht – Ihr rechtlicher Begleiter von der Idee bis zur Vollendung

Das Kunstrecht deckt ein breites Spektrum ab, das unter anderem folgende Themen umfasst:

  • Urheber‑ und Bildrechte
  • Versicherungsrecht für Kunstgegenstände
  • Erbrechtliche Fragen rund um Kunstwerke
  • Eigentumswechsel und Nachweis der Authentizität
  • Rückforderungs‑ und Restitutionsansprüche
  • Schutz von Kulturgut

Darüber hinaus gehen wir über die klassischen Inhalte des Kunstrechts hinaus und bieten Ihnen Legal Project Management an. Wir begleiten Ihr Vorhaben von der Konzeption bis zum Abschluss, sodass Sie Ihre Projekte optimal planen und Ihre Ansprüche konsequent durchsetzen können. Dabei behalten Sie stets sowohl wirtschaftliche als auch rechtliche Risiken und Chancen im Blick.

Mehr Informationen zu unserem Angebot im Kunstrecht erhalten Sie hier.

 

Neben unserem rechtlichen Beratungsportfolio beraten wir Sie auch zu regulatorischen und Compliance-Fragen. Mehr erfahren Sie hier: